Unser Angebot an Sie

Hier sind wir die richtigen Partner für Sie:


Hinweis:

Wussten Sie schon, dass Sie grundsätzlich selbst bestimmen dürfen, welcher Sachverständige für Sie ein Gutachten erstellt, wenn Ihnen durch jemand Anderen ein Schaden an Ihrem Fahrzeug entstanden ist?
Die Übernahme der anfallenden Sachverständigenkosten sind dann von dem Unfallverursacher oder dessen Versicherung zu übernehmen.